Der st.gallische Rechtsanwalt ist mit Erwerb des Anwaltspatents auch amtliche Urkundsperson. Er kann gemäss den einschlägigen Vorschriften folgende Rechtsgeschäfte selbständig beurkunden:
- Ehe- und Erbverträge
- Testamente
- Firmengründungen (AG, GmbH etc.)
- Bürgschaften
Die Beurkundung von Grundbuchgeschäften ist dem zuständigen Grundbuchamt vorbehalten. Gerne bereiten wir für Sie die Zusammenarbeit mit diesen Amtsstellen vor.