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Beurkundungen

Der st.gallische Rechtsanwalt ist mit Erwerb des Anwaltspatents auch amtliche Urkundsperson. Er kann gemäss den einschlägigen Vorschriften folgende Rechtsgeschäfte selbständig beurkunden:

  • Ehe- und Erbverträge
  • Testamente
  • Firmengründungen (AG, GmbH etc.)
  • Bürgschaften

Die Beurkundung von Grundbuchgeschäften ist dem zuständigen Grundbuchamt vorbehalten. Gerne bereiten wir für Sie die Zusammenarbeit mit diesen Amtsstellen vor.



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