
Paul Schwizer gründete im Jahre 1996 die Anwaltskanzlei, welche heute den Namen «Schwizer Conrad Bütikofer Rechtsanwälte» trägt. Unter diesem Namen sind drei selbständige Rechtsanwälte tätig.
Dank langjähriger Erfahrung ist es Paul Schwizer, Curdin Conrad und Christian Bütikofer möglich, ihren Klienten bei den unterschiedlichsten Rechtsproblemen und Rechtsstreitigkeiten eine kompetente, bedürfnisgerechte und kostenbewusste Unterstützung sowohl aussergerichtlich wie prozessual zu bieten.
Die Kompetenz von Paul Schwizer, Curdin Conrad und Christian Bütikofer beruht einerseits auf einer fundierten juristischen und ökonomischen Ausbildung an der ehemaligen Hochschule St. Gallen (heute Universität St. Gallen), anderseits auf der langjährigen und breiten Praxiserfahrung. Im Falle von auftretenden aussergewöhnlichen Spezialfragen sind sie im Bedarfsfall überdies in der Lage, auf ein mittlerweile breites Netzwerk von Experten zurückgreifen zu können.
Als St. Gallische Rechtsanwälte amten Paul Schwizer, Curdin Conrad und Christian Bütikofer zudem als öffentliche Notare. Namentlich im Bereich der Ausarbeitung und öffentlichen Beurkundung von Ehe- und Erbverträgen, Testamenten, Gesellschaftsgründungen und Bürgschaften kann unsere Klientschaft auf unsere breite und langjährige Erfahrung zählen.

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